Gesetze / Einhufer-Blutarmut-Verordnung
BlutArmV 2010§ 7 Öffentliche Bekanntmachung
Die zuständige Behörde macht den Ausbruch und das Erlöschen der Einhufer-Blutarmut öffentlich bekannt.
Gesetze / Einhufer-Blutarmut-Verordnung
BlutArmV 2010Die zuständige Behörde macht den Ausbruch und das Erlöschen der Einhufer-Blutarmut öffentlich bekannt.