Gesetze / Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen
BodSchVereinhG§ 3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen
BodSchVereinhGDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.