Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Bodenleger/zur Bodenlegerin
BodenlAusbV§ 5 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Bodenleger/zur Bodenlegerin
BodenlAusbVDer Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.