Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Bootsbauer und zur Bootsbauerin
BootsbAusbV 2011§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bootsbauer/zur Bootsbauerin vom 26. Juni 2000 (BGBl. I S. 987) außer Kraft.