Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Bootsbauer und zur Bootsbauerin
BootsbAusbV 2011§ 3 Struktur der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen
1.
Neu-, Aus- und Umbau oder
2.
Technik.