Gesetze / BrKrFrühErkV · BGBl I 2018, 2660

Verordnung über die Zulässigkeit der Anwendung von Röntgenstrahlung zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen

10 Normen · ausgefertigt 17.12.2018 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Zulässigkeit von Untersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs
  3. § 2 Anforderungen an das Personal
  4. § 3 Medizinphysik-Experte; Aufgaben des Medizinphysik-Experten
  5. § 4 Aufklärung der zu untersuchenden Frau
  6. § 5 Anforderungen an die Durchführung der Röntgenuntersuchung
  7. § 6 Anforderungen an die Ausrüstung
  8. § 7 Befundung der Röntgenuntersuchung
  9. § 8 Qualitätssicherung
  10. § 9 Übergangsvorschriften
  11. § 10 Inkrafttreten