Gesetze / Brauer- und Mälzermeisterverordnung

BrauMMstrV

§ 8 Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. November 1996 in Kraft.

(2) Die auf Grund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden.

§ 7