Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Brenner/zur Brennerin
BrennAusbV§ 5 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Brenner/zur Brennerin
BrennAusbVDer Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.