Gesetze / Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Brenner/Brennerin im landwirtschaftlichen Bereich

BrennMstrPrV

§ 3 Gliederung der Meisterprüfung

(1) Die Meisterprüfung beinhaltet die Prüfungsteile

1.
Brennereitechnologie, Betriebs- und Verfahrenstechnik, Vermarktung,
2.
Betriebs- und Unternehmensführung,
3.
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.

(2) Die Meisterprüfung ist nach den §§ 4 bis 6 durchzuführen.

§ 2 § 4