Gesetze / Bild- und Ton-Mediengestalter-Ausbildungsverordnung
BuTMedAusbV§ 13 Prüfungsbereiche
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Realisieren eines Bild- und Tonproduktes,
2.
Wahlqualifikationen,
3.
Bild- und Tonproduktion sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.