Gesetze / Bild- und Ton-Mediengestalter-Ausbildungsverordnung
BuTMedAusbV§ 8 Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Audiovisuelle Medienprodukte vorbereiten und herstellen und
2.
Produktionssysteme in Betrieb nehmen und bedienen.