Gesetze / Anordnung über die Stiftung der Truppenfahnen für die Bundeswehr

BwFahnAnO

§ 1

Die Truppenfahne ist die Bundesdienstflagge in quadratischer Form (100 x 100) aus schwerem Seidenstoff. Der Bundesadler ist gestickt. Das Fahnentuch ist mit schwarz-rot-goldener Kordel und goldenen Fransen eingefaßt.

§ 2