Gesetze / Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz
BwFinSVermG§ 7 Verwaltungskosten
Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt der Bund.
Gesetze / Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz
BwFinSVermGDie Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt der Bund.