Gesetze / Bundeswehrvollzugsordnung

BwVollzO

§ 9 Pflichten und Rechte des Soldaten

Der Soldat hat auch während des Vollzugs die Pflichten und Rechte des Soldaten, soweit sich nicht aus den Vorschriften über den Vollzug etwas anderes ergibt.

§ 8 § 10