Gesetze / Verordnung zur Verlängerung der vorübergehenden Freistellung von Einkommen aus Tätigkeiten BAföG-Geförderter in systemrelevanten Branchen aus Anlass der COVID-19-Pandemie

COV19EFreistVerlV

§ 2 Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.

§ 1