Gesetze / COVID-19-Kammer-Funktionsfähigkeit-Verlängerungsverordnung COV19KFVV § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Historische Fassung — Stand 22.12.2020 bis 01.01.2022. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.