Gesetze / COVID-19-Vorsorgeverordnung
COV19VorsorgV§ 3 COVID-19-Impfsurveillance
(1) Die folgenden Regelungen gelten für die Übermittlung von Angaben zu Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nach § 13 Absatz 5 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und durch folgende für die Durchführung von Schutzimpfungen verantwortliche Einrichtungen und Personen (Leistungserbringer):
(2) Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die in Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 und 7 genannten Leistungserbringer sowie die in Absatz 1 Nummer 6 genannten Leistungserbringer, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, haben ausschließlich folgende Angaben nach § 13 Absatz 5 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes an das Robert Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut zu übermitteln:
Die in Absatz 1 Nummer 3 und 4 genannten Leistungserbringer sowie die in Absatz 1 Nummer 6 genannten Leistungserbringer, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, haben ausschließlich die in Satz 1 Nummer 5 bis 8 genannten Angaben in aggregierter Form sowie Angaben dazu, ob die geimpfte Person einer der folgenden Altersgruppen angehört, nach § 13 Absatz 5 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes an das Robert Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut zu übermitteln:
(3) Für die in Absatz 2 Satz 1 genannte Datenübermittlung an das Robert Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut haben die in Absatz 1 Nummer 1, 2 und 5 genannten Leistungserbringer sowie die in Absatz 1 Nummer 6 genannten Leistungserbringer, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, das elektronische Melde- und Informationssystem nach § 14 des Infektionsschutzgesetzes zu nutzen. Das Robert Koch-Institut stellt die übermittelten Angaben dem Paul-Ehrlich-Institut zur Verfügung.
(4) Für die in Absatz 2 Satz 2 genannte Datenübermittlung an das Robert Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut haben die in Absatz 1 Nummer 3 genannten Leistungserbringer und die in Absatz 1 Nummer 6 genannten Leistungserbringer, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, das elektronische Meldesystem der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu nutzen. Sie übermitteln die zu übermittelnden Angaben über dieses Meldesystem an die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung führt die übermittelten Angaben zusammen und übermittelt sie elektronisch an das Robert Koch-Institut. Das Robert Koch-Institut stellt die übermittelten Angaben dem Paul-Ehrlich-Institut zur Verfügung.
(5) Für die in Absatz 2 Satz 2 genannte Datenübermittlung an das Robert Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut haben die in Absatz 1 Nummer 4 genannten Leistungserbringer das elektronische Meldesystem des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e. V. zu nutzen. Sie übermitteln die zu übermittelnden Angaben über dieses Meldesystem an den Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e. V. Der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e. V. führt die übermittelten Angaben zusammen und übermittelt sie elektronisch an das Robert Koch-Institut. Das Robert Koch-Institut stellt die übermittelten Angaben dem Paul-Ehrlich-Institut zur Verfügung.
(6) Für die in Absatz 2 Satz 1 genannte Datenübermittlung an das Robert Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut haben die in Absatz 1 Nummer 7 genannten Leistungserbringer das elektronische Meldesystem des Deutschen Apothekerverbandes e. V. zu nutzen. Sie übermitteln die zu übermittelnden Angaben über dieses Meldesystem an den Deutschen Apothekerverband e. V. Der Deutsche Apothekerverband e. V. führt die übermittelten Angaben zusammen und übermittelt sie elektronisch an das Robert Koch-Institut. Das Robert Koch-Institut stellt die übermittelten Angaben dem Paul-Ehrlich-Institut zur Verfügung.
(7) Für die in Absatz 2 Satz 1 genannte Datenübermittlung an das Robert Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut übermitteln die Kassenärztlichen Vereinigungen die zu übermittelnden Angaben elektronisch an das Robert Koch-Institut. Das Robert Koch-Institut stellt die übermittelten Angaben dem Paul-Ehrlich-Institut zur Verfügung.