Gesetze / Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Apotheker im Rahmen der Bewältigung der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie oder ihrer Folgen

COVAAppOAbwV

§ 5 Abweichende Durchführung des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung

Abweichend von § 18 Absatz 2 Satz 1 der Approbationsordnung für Apotheker kann das Landesprüfungsamt Unterbrechungen von mehr als acht Tagen zulassen.

§ 4 § 6