Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Chemikanten/zur Chemikantin
ChemikAusbV 2009§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre und sechs Monate.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Chemikanten/zur Chemikantin
ChemikAusbV 2009Die Ausbildung dauert drei Jahre und sechs Monate.