Gesetze / SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Corona-ArbSchV 2021-07

§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Sie tritt am Tag der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes, spätestens jedoch mit Ablauf des 10. September 2021 außer Kraft.

§ 4 § 6