Gesetze / Dritte Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie
CoronaPflegeVVerlV 3§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. April 2022 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2022 außer Kraft.