Gesetze / Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie

CoronaPflegeVVerlV

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

§ 1