Gesetze / Coronavirus-Schutzverordnung
CoronaSchV 2021§ 3 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 30. Januar 2021 in Kraft; sie tritt mit der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes ansonsten spätestens mit Ablauf des 14. April 2021 außer Kraft.