Gesetze / Coronavirus-Schutzverordnung

CoronaSchV 2021

§ 3 Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 30. Januar 2021 in Kraft; sie tritt mit der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes ansonsten spätestens mit Ablauf des 14. April 2021 außer Kraft.

§ 2