Gesetze / Ausführungsgesetz zum deutsch-österreichischen Konkursvertrag

DöKVAG

§ 6 Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Eintragung

Wird die Eintragung abgelehnt, so kann auch der Masseverwalter das in dem Verfahren gegebene Rechtsmittel einlegen. Das Verfahren über das Rechtsmittel ist kostenfrei.

§ 5 § 7