Gesetze / Datenanalyse-Fortbildungsprüfungsverordnung
DAFPrV§ 3 Inhalt der Prüfung
Die Prüfung findet im Prüfungsbereich „Datenanalysen zur Optimierung von betriebs- und produktionswirtschaftlichen Prozessen planen, durchführen und evaluieren“ nach § 4 statt.