Gesetze / Datenanalyse-Fortbildungsprüfungsverordnung

DAFPrV

§ 3 Inhalt der Prüfung

Die Prüfung findet im Prüfungsbereich „Datenanalysen zur Optimierung von betriebs- und produktionswirtschaftlichen Prozessen planen, durchführen und evaluieren“ nach § 4 statt.

§ 2 § 4