Gesetze / Drittstaatsangehörigenberatungsverordnung

DBV

§ 9 Weiterleitung der Leistung an Dritte

Die Weiterleitung von Zuschüssen an Dritte sowie die Einbindung von Teilvorhabenträgern in die Aufgaben eines Trägers sind ausgeschlossen.

§ 8 § 10