Gesetze / Deutsch-Schweizerischer-Polizeivertrag-Umsetzungsgesetz
DECHPolVtrUG§ 17 Ausschluss von Ersatzfreiheitsstrafen in ausgehenden Ersuchen
Die Anordnung einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Schweiz ist im ausgehenden Ersuchen ausdrücklich auszuschließen.