Gesetze / Satzung DG BANK AG

DGBankSa

§ 8

1.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Aktiengesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstandes.
2.
Der Vorstand gibt sich mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Geschäftsordnung.
§ 7 § 9