Gesetze / Hämophilieregister-Verordnung DHRV § 28 Gebührenerhebung Historische Fassung — Stand 01.08.2019 bis 01.10.2021. Zur aktuellen Fassung → Das Paul-Ehrlich-Institut erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen Gebühren nach der Anlage zu dieser Verordnung.