Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik
DIBt-AbkommenArt 6 Organe
Organe des Instituts sind
der Verwaltungsrat,
die Präsidentin/der Präsident.
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DIBt-AbkommenOrgane des Instituts sind
der Verwaltungsrat,
die Präsidentin/der Präsident.