Gesetze / Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte
DIMRG§ 3 Organe
Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. hat in seiner Satzung folgende Organe:
1.
das Kuratorium,
2.
den Vorstand und
3.
Beiräte, die nach Bedarf fach- oder projektbezogen berufen werden können.