Gesetze / Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte

DIMRG

§ 3 Organe

Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. hat in seiner Satzung folgende Organe:

1.
das Kuratorium,
2.
den Vorstand und
3.
Beiräte, die nach Bedarf fach- oder projektbezogen berufen werden können.
§ 2 § 4