Gesetze / Satzung der "Stiftung Demokratische Jugend" (Anlage zur Anordnung über die Errichtung der "Stiftung Demokratische Jugend"

DJStiftSa

§ 9 Fach- und Rechtsaufsicht

Vorbehaltlich einer künftigen gesetzlichen Regelung übt das Ministerium für Jugend und Sport die Fach- und Rechtsaufsicht aus.

§ 8 § 10