Gesetze / Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz

DLKonjStatG 2013

§ 1 Zwecke der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik

Zur statistischen Darstellung der konjunkturellen Entwicklung für wirtschaftspolitische Entscheidungen sowie zur Erfüllung von Berichtspflichten nach dem Recht der Europäischen Union wird eine Bundesstatistik durchgeführt.

§ 2