Gesetze / Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz DOHG 2 § 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.01.2021. Zur aktuellen Fassung → Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ablauf des Jahres 2020 außer Kraft.