Gesetze / Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG

DPAGÜbertrAnO 2016

§ 2

Der Service Niederlassung Post & Paket in Darmstadt wird die Befugnis übertragen, von der Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge aus Billigkeitsgründen abzusehen, soweit die Überzahlung im Einzelfall den Betrag von ursprünglich 5 000 Euro nicht übersteigt.

§ 1 § 3