Gesetze / DPMA-Verwaltungskostenverordnung
DPMAVwKostV 2006§ 13 Verjährung, Verzinsung
Für die Verjährung und Verzinsung der Kostenforderungen und der Ansprüche auf Erstattung von Kosten gilt § 5 des Gerichtskostengesetzes entsprechend.
Gesetze / DPMA-Verwaltungskostenverordnung
DPMAVwKostV 2006Für die Verjährung und Verzinsung der Kostenforderungen und der Ansprüche auf Erstattung von Kosten gilt § 5 des Gerichtskostengesetzes entsprechend.