Gesetze / DPMA-Verwaltungskostenverordnung
DPMAVwKostV 2006§ 3 Mindestgebühr
Der Mindestbetrag einer Gebühr ist 10 Euro. Centbeträge sind auf volle Eurobeträge aufzurunden.
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DPMAVwKostV 2006Der Mindestbetrag einer Gebühr ist 10 Euro. Centbeträge sind auf volle Eurobeträge aufzurunden.