Gesetze / Deutsches Richtergesetz DRiG § 126 Inkrafttreten Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2021. Zur aktuellen Fassung → Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1962 in Kraft. Die §§ 114 und 116 treten jedoch bereits am Tage nach der Verkündung in Kraft.