Gesetze / DSA

DSA

Art 55 Tätigkeitsberichte

(1)

(2) Der Jahresbericht enthält ferner folgende Angaben:

a) Anzahl und Gegenstand der Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte und der Auskunftsanordnungen, die gemäß den Artikeln 9 und 10 von einer nationalen Justiz- oder Verwaltungsbehörde des Mitgliedstaats des Koordinators für digitale Dienste erlassen wurden,

b) die Befolgung dieser Anordnungen, wie dem Koordinator für digitale Dienste gemäß den Artikeln 9 und 10 mitgeteilt.

(3)

Art 54 Art 56