Gesetze / Erlaß über die Dienstsiegel
DSiegelErl§ 4
Die Bundesbehörden dürfen Dienstsiegel von abweichender Größe oder Form nur zu besonderen Zwecken und nur mit Genehmigung des vorgesetzten Bundesministers gebrauchen.
Gesetze / Erlaß über die Dienstsiegel
DSiegelErlDie Bundesbehörden dürfen Dienstsiegel von abweichender Größe oder Form nur zu besonderen Zwecken und nur mit Genehmigung des vorgesetzten Bundesministers gebrauchen.