Gesetze / Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Telekom AG
DTAGBefugAnO 2016-11§ 2 Befugnisse von Dienstvorgesetzten
(1) Die Befugnisse einer Dienstvorgesetzten oder eines Dienstvorgesetzten unmittelbar unterhalb des Vorstands der Deutschen Telekom AG nimmt die Leitung des Betriebes Civil Servant Matters/Health & Safety wahr.
(2) Die Befugnisse einer Dienstvorgesetzten oder eines Dienstvorgesetzten unterhalb der Leitung des Betriebes Civil Servant Matters/Health & Safety nimmt die Leitung des Betriebes Civil Servants Services wahr.