Gesetze / Deutsche-Welle-Gesetz

DWG

§ 30 Kostenerstattung

Die Mitglieder der Gremien haben Anspruch auf Aufwandsentschädigung sowie Reisekostenvergütung, Tagegelder und Übernachtungsgelder. Das Nähere regelt die Satzung.

§ 29 § 31