Gesetze / Dachdeckerausbildungsverordnung

DachAusbV

§ 10 Prüfungsbereiche

Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Decken, Abdichten und Bekleiden von Dach- und Wandflächen sowie
2.
Dach- und Wandtechnik.
§ 9 § 11