Gesetze / Dachdeckerausbildungsverordnung DachAusbV § 10 Prüfungsbereiche Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.Decken, Abdichten und Bekleiden von Dach- und Wandflächen sowie2.Dach- und Wandtechnik.