Gesetze / De-Mail-Gesetz

De-Mail-G

§ 14 Jugend- und Verbraucherschutz

Der akkreditierte Diensteanbieter hat bei Gestaltung und Betrieb der De-Mail-Dienste die Belange des Jugendschutzes und des Verbraucherschutzes zu beachten.

§ 13 § 15