Gesetze / Deckungsregisterverordnung

DeckRegV

§ 3 Schutz der Deckungsregister

Deckungsregister sind vor unberechtigtem Zugriff sowie vor Beschädigung oder Zerstörung durch äußere Einwirkungen wie Feuer oder Wasser besonders zu schützen.

§ 2 § 4