Gesetze / Deutschsprachförderverordnung

DeuFöV

§ 3 Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung

Die berufsbezogene Deutschsprachförderung dient dem Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern.

§ 2 § 4