Gesetze / Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

DirektZahlDurchfV

§ 3 Niederwald mit Kurzumtrieb

Die für Niederwald mit Kurzumtrieb in Betracht kommenden Gehölzarten, einschließlich der Angabe der zulässigen Arten für im Umweltinteresse genutzte Flächen, und deren maximale Erntezyklen sind in Anlage 1 festgelegt.

§ 2a § 4