Gesetze / Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
DirektZahlDurchfV§ 34 Anwendungsbestimmungen
Die §§ 19b und 20a sind mit Wirkung vom 28. Oktober 2016 anzuwenden.
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DirektZahlDurchfVDie §§ 19b und 20a sind mit Wirkung vom 28. Oktober 2016 anzuwenden.