Gesetze / Drechsler-Ausbildungsverordnung
DrechslAusbV§ 2 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Nach dem dritten Ausbildungshalbjahr kann für die Dauer eines Jahres zwischen den Fachrichtungen
1.
Drechseln
2.
Elfenbeinschnitzen
gewählt werden.