Gesetze / Drechsler-Ausbildungsverordnung

DrechslAusbV

§ 2 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Nach dem dritten Ausbildungshalbjahr kann für die Dauer eines Jahres zwischen den Fachrichtungen

1.
Drechseln
2.
Elfenbeinschnitzen

gewählt werden.

§ 1 § 3