Gesetze / Digital- und Print-Mediengestalter-Ausbildungsverordnung
DuPMedAusbV§ 20 Zeitpunkt
(1) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
Gesetze / Digital- und Print-Mediengestalter-Ausbildungsverordnung
DuPMedAusbV(1) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.